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Für die von der EUStA vorgenommene Verarbeitung verwaltungstechnischer personenbezogener Daten gilt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäischen Aufsichtsbehörden gilt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001.
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie durch…
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von der Kommission nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung durchgeführt…
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 gilt für alle von der EUStA verarbeiteten verwaltungstechnischen personenbezogenen Daten.
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates finden im Rahmen…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nach der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.