Erwägungsgrund 2 32017R1939
Die Möglichkeit der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (im Folgenden „EUStA“) ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Rahmen des Titels über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorgesehen.