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Infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Union am 1. Januar 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 685/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr erforderlich, weil diese Mitgliedstaaten nicht mehr verpflichtet sind, Lizenzen für die Güterbeförderung auf der Straße und die Förderung des kombinierten Verkehrs zu erlangen.
Bulgarien und Rumänien traten am 1. Januar 2007 der Europäischen Union bei. Da die Verordnung (EG) Nr. 19017/2006 den Mitgliedstaaten die Zulassung von PCT für…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist die wirtschaftliche Lebensfähigkeit keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Investitionsbeihilfemaßnahme mehr.…
Die vorliegende Verordnung sollte mit Wirkung von 1. Januar 2007 gelten, dem Zeitpunkt, an dem Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union beigetreten sind.
Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union müssen die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 angepasst werden.
Nach Artikel 8 Absatz 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf…
Wegen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens am 1. Januar 2007 sollte die Kostenerstattung für Dienstreisen in die genannten Länder für die Beamten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.