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Daher sollten die Anforderungen an ein dreijähriges CWD-Überwachungsprogramm in Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden, gestützt auf die Empfehlungen im EFSA-Gutachten, in Anhang III Kapitel A der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 angefügt werden. Diese Anforderungen sollten als Mindestanforderungen gelten, die von den betreffenden Mitgliedstaaten zu erfüllen sind. Diese Mitgliedstaaten können jedoch ihr jeweiliges CWD-Überwachungsprogramm weiter präzisieren, um es an ihre spezielle Situation anzupassen.
Gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Jahresbericht über ihre Aktivitäten zur…
Am 2. Dezember 2016 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten zur Chronic Wasting Disease bei…
Wie im EFSA-Gutachten empfohlen, sollte das dreijährige CWD-Überwachungsprogramm einerseits auf als Zuchtwild und in Gefangenschaft gehaltene Hirschartige und…
Es ist erforderlich, den Übergang auf den neuen Programmplanungszeitraum in Bezug auf die Ausnahmeregelung betreffend die Einhaltung der Gemeinschaftsnormen…
Folgende Absätze werden eingefügt: „(10a) Die auf Estland, Spanien, Italien, Litauen, Ungarn und die Niederlande bezogenen Einträge in Anhang III treten vier…
Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.