Verordnung (EU) 2017/1973 der Kommission vom 30. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 in Bezug auf amtliche Kontrollen von Fischereierzeugnissen, die von Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats gefangen wurden und in die Union eingeführt werden, nachdem sie in einem Drittland umgeladen worden sind, und zur Festlegung eines Musters einer Genusstauglichkeitsbescheinigung für diese Erzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Muster der Genusstauglichkeitsbescheinigung sollte ausdrücklich auf die relevanten Bestimmungen für die Anlandung, das Entladen und die Lagerung von Fischereierzeugnissen in Anhang III Abschnitt VIII Kapitel II und VII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 verwiesen werden.
Erwägungsgrund 5 32017R1973
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