Verordnung (EU) 2017/1973 der Kommission vom 30. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 in Bezug auf amtliche Kontrollen von Fischereierzeugnissen, die von Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats gefangen wurden und in die Union eingeführt werden, nachdem sie in einem Drittland umgeladen worden sind, und zur Festlegung eines Musters einer Genusstauglichkeitsbescheinigung für diese Erzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Muster der Genusstauglichkeitsbescheinigung sollte außerdem kompatibel mit dem elektronischen Trade Control and Expert System (TRACES) sein, das für die Übermittlung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen zwischen Drittländern und Mitgliedstaaten verwendet wird.
Erwägungsgrund 6 32017R1973
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