Erwägungsgrund 8 32017R1980
Damit die Mitgliedstaaten ihre Verfahren an das chemische Verfahren anpassen können, darf das biologische Testverfahren bis zum 31. Dezember 2018 weiterhin als Referenzverfahren genutzt werden.
Damit die Mitgliedstaaten ihre Verfahren an das chemische Verfahren anpassen können, darf das biologische Testverfahren bis zum 31. Dezember 2018 weiterhin als Referenzverfahren genutzt werden.