Erwägungsgrund 1 32017R1981
In der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sind die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs festgelegt. Gemäß der genannten Verordnung müssen die Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass die spezifischen Temperaturanforderungen vor und während der Beförderung von Fleisch eingehalten werden.