Erwägungsgrund 5 32017R1981
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission muss die aerobe mesophile Keimzahl regelmäßig durch die Lebensmittelunternehmer bewertet werden. Diese Zahl kann als Indikator für die Höchstgrenze der Konzentration jeder Art von Fäulnisbakterien auf dem Fleisch dienen.