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Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jedes Jahr 15 Tage vor Ablauf der von der ICCAT festgesetzten Frist für das betreffende Jahr folgende Informationen, die dem ICCAT-Sekretariat nachfolgend zur Verfügung gestellt werden:
die Anzahl der eingesetzten FAD pro Vierteljahr, nach FAD-Art, gegebenenfalls unter Angabe vorhandener zugehöriger Baken/Bojen oder Echolote;
die Anzahl und Art der Baken/Bojen (z. B. Funk, nur Sonar, Sonar mit Echolot), die monatlich gemäß den Anforderungen der Task-II-Daten eingesetzt werden;
die durchschnittliche Zahl der aktivierten und desaktivierten Baken/Bojen pro Monat, die von den einzelnen Schiffen verfolgt wurden;
die durchschnittliche Zahl monatlich verlorener FADs mit aktiven Bojen;
für jedes Hilfsschiff die Anzahl der Seetage pro Rechteck von 1°, pro Monat und pro Flaggenmitgliedstaat;
fänge von Ringwadenfängern und Köderschiffen, Fischereiaufwand und Anzahl der Hols (für Ringwaden) nach Fangart (Fischerei auf Schwärme in Verbindung mit FOBs und auf freie Schwärme) gemäß den Task-II-Datenanforderungen;
wenn die Tätigkeiten von Ringwadenfängern in Verbindung mit Köderschiffen ausgeübt werden, Berichte über die Fänge und den Fischereiaufwand der mit Köderschiffen verbundenen Ringwadenfänger gemäß den Task-I-Daten und Task-II-Datenanforderungen.
Die Fischereifahrzeuge der Union melden der Kommission die täglichen Angaben zu allen aktiven FADs innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 60 Tagen jedoch…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission monatlich für jeden Tag die von der IATTC geforderten Angaben zu allen aktiven FADs. Diese Angaben sind in einem…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission monatlich für jeden Tag die von der IATTC geforderten Angaben zu allen aktiven FADs. Diese Angaben sind in einem…
Tägliche Informationen über alle aktiven FADs werden der Kommission übermittelt, einschließlich der folgenden Informationen: Datum, Identifizierung der…
FAD oder zugehörige elektronische Geräte eingeholt und bis zur Anlandung oder bis zum Ende der FAD-Schonzeit an Bord des Schiffes aufbewahrt werden und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.