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Für jedes Aussetzen eines FAD sammeln und melden Ringwadenfänger, Köderschiffe und Hilfsschiffe der Union folgende Informationen und Daten:
Position des FAD;
Datum des Aussetzens des FAD;
FAD-Art (verankertes FAD, treibendes künstliches FAD);
FAD-Identifizierung (d. h. FAD-Kennung oder Identifizierung der Bake, Art der Boje — z. B. einfache Boje oder ausgestattet mit Echolot) oder andere Informationen zur Identifizierung des Eigentümers;
FAD-Konstruktionsmerkmale (Abmessungen und Material des schwimmenden Teils und der unter Wasser hängenden Struktur und Verfangmerkmale der Unterwasserstruktur).
Für jedes Anlaufen eines FAD — mit oder ohne nachfolgenden Hol — sammeln und melden Ringwadenfänger, Köderschiffe und Hilfsschiffe der Union folgende Informationen:
Zweck des Anlaufens (Einholen, Bergung, Intervention bei der elektronischen Ausrüstung);
Position des FAD;
Datum des Anlaufens;
FAD-Art (verankertes FAD, treibendes natürliches FAD, treibendes künstliches FAD);
Beschreibung des Treibguts oder FAD-Kennung (d. h. FAD-Kennzeichnung und Bojenkennung oder sonstige Informationen zur Identifizierung des Eigentümers);
folgt auf das Anlaufen ein Hol, die Ergebnisse des Hols, d. h. Fänge und Beifänge, unabhängig davon, ob diese, tot oder lebend, an Bord behalten oder zurückgeworfen werden, oder, wenn auf das Anlaufen kein Hol folgt, der Grund für diese Entscheidung (zum Beispiel nicht genügend oder zu kleine Fische);
Bojenkennung.
Ringwadenfänger, Köderschiffe und Hilfsschiffe der Union sammeln und übermitteln für jeden Verlust eines FAD folgende Informationen:
letzte erfasste Position;
Datum der letzten erfassten Position;
FAD-Kennung (d. h. FAD-Kennzeichnung und Bojenkennung).
Fischereifahrzeuge der Union führen ein Verzeichnis der eingesetzten FADs, das mindestens die in Anhang III aufgeführten Informationen enthält und aktualisieren das Verzeichnis monatlich gemäß den Anforderungen der Task-II-Daten.
FAD oder zugehörige elektronische Geräte eingeholt und bis zur Anlandung oder bis zum Ende der FAD-Schonzeit an Bord des Schiffes aufbewahrt werden und
Die Fischereifahrzeuge der Union melden der Kommission die täglichen Angaben zu allen aktiven FADs innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 60 Tagen jedoch…
Tägliche Informationen über alle aktiven FADs werden der Kommission übermittelt, einschließlich der folgenden Informationen: Datum, Identifizierung der…
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte mit näheren Vorschriften für das Format und die Übermittlung dieser Meldungen erlassen. Diese…
Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung von FAD für Schiffe der Mitgliedstaaten umfassen Folgendes: (1) Beschreibung der FAD-Bewirtschaftungsmaßnahmen: a) Art des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.