Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mitgliedstaaten, denen eine Quote zugeteilt wurde und deren Schiffe Schwertfisch im Nordatlantik befischen, übermitteln der Kommission bis zum 15. August jedes Jahres ihre Bewirtschaftungspläne. Die Kommission leitet diese Informationen bis zum 15. September jedes Jahres an das ICCAT-Sekretariat weiter.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 1. März jedes Jahres ihre jährlichen Fangpläne. Diese jährlichen Fangpläne müssen in dem in den…
Unbeschadet der Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die nationalen Pläne bis zum 20. Januar jeden Jahres der Kommission oder einer von ihr benannten Stelle. Die Kommission oder…
Bis zum 31. Januar jedes Jahres übermittelt jeder Mitgliedstaat mit einer Quote für Roten Thun der Kommission die folgenden Pläne:
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission gegebenenfalls bis zum 15. Mai jedes Jahres überarbeitete Bewirtschaftungspläne vor, die bis zum 1. Juni jedes Jahres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.