Erwägungsgrund 9 32019R1154
Da mit dem in dieser Verordnung festgelegten Wiederauffüllungsplan die ICCAT-Empfehlung 16-05 umgesetzt wird, sollten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates für Schwertfisch aus dem Mittelmeer gestrichen werden.