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Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sollten die Durchführung der künftigen ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht — im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens — unberührt lassen.
Wenn es erforderlich ist, um künftige Änderungen an den bestehenden ICCAT-Empfehlungen, die für die Union verbindlich werden, im Unionsrecht durchzuführen, und…
Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung erlassenen delegierten Rechtsakte und…
Um künftige Änderungen an den ICCAT-Empfehlungen rasch im Unionsrecht durchzuführen, sollte der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise…
Im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens der durch diese Verordnung geschaffenen Regelung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Um einen reibungslosen Übergang von der Regelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 auf diejenige gemäß der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, sollte…
Um eine einheitliche, rasche und einfache Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten Durchführungsrechtsakte, die nach dieser Richtlinie erlassen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.