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Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sollten unbeschadet der Umsetzung künftiger ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gelten.
Wenn es erforderlich ist, um ICCAT-Empfehlungen, die den ICCAT-Wiederauffüllungsplan ändern oder ergänzen und die für die Union verbindlich werden, in…
Wenn es erforderlich ist, um künftige Änderungen an den bestehenden ICCAT-Empfehlungen, die für die Union verbindlich werden, im Unionsrecht durchzuführen, und…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sollten die Durchführung der künftigen ICCAT-Empfehlungen in…
Die in dieser Verordnung vorgesehene Befugnisübertragung gilt unbeschadet der Umsetzung künftiger Entschließungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen…
Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung erlassenen delegierten Rechtsakte und…
Diese Verordnung kann nicht wirksam angewendet werden, bevor die in ihr vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte in Kraft getreten sind.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.