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Jeder ÜNB sollte jeden anderen ÜNB im Not-, Blackout- oder Netzwiederaufbau-Zustand auf dessen Anfrage hin unterstützen, soweit diese Unterstützung nicht dazu führt, dass sein eigenes Netz in den Not- oder Blackout-Zustand übergeht.
Auf Anforderung eines ÜNB, dessen Netz sich im Notzustand befindet, leistet jeder ÜNB diesem über Verbindungsleitungen jede mögliche Unterstützung, sofern dies…
ÜNB, deren Netze sich im Not-, Blackout- oder Netzwiederaufbau-Zustand befinden, übermitteln einander Informationen mindestens in Bezug auf a) die Umstände, die…
Jeder ÜNB aktiviert die Verfahren seines Netzwiederaufbauplans in Abstimmung mit den VNB und SNN gemäß Artikel 23 Absatz 4 sowie mit den Anbietern von…
Die ÜNB sollten sicherstellen, dass Energietransaktionen im Not-, Blackout- oder Netzwiederaufbau-Zustand weitergeführt werden, und Marktaktivitäten sowie die…
Auf Anforderung benachbarter ÜNB, deren Netze sich im Notzustand befinden, stellt jeder ÜNB alle Blindleistungskapazitäten zur Verfügung, soweit dies nicht dazu…
Ein Übertragungsnetz befindet sich im Netzwiederaufbau-Zustand, wenn ein ÜNB, dessen Netz sich im Not- oder Blackout-Zustand befindet, mit der Aktivierung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.