Erwägungsgrund 5 32017R0228
Die Bezeichnung der drei betreffenden Gremien wird durch diese Verordnung daher wie folgt geändert: Das ANS-Gremium wird in „Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe“ umbenannt, das NDA-Gremium wird in „Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene“ umbenannt und das CEF-Gremium wird in „Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe“ umbenannt.