Erwägungsgrund 6 32017R0228
Die derzeitige Amtszeit der Mitglieder der ANS- und CEF-Gremien läuft am 30. Juni 2017 aus und die derzeitige Amtszeit der Mitglieder der verbleibenden acht Wissenschaftlichen Gremien der Behörde, einschließlich des NDA-Gremiums, endet am 30. Juni 2018. Damit genügend Zeit für eine effiziente Organisation der Gremien durch die Behörde gemäß Artikel 28 Absätze 5 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bleibt, gilt diese Verordnung ab dem 1. Juli 2018.