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Mit Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden zehn Wissenschaftliche Gremien eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) verantwortlich sind. Bei diesen Gremien handelt es sich unter anderem um das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium), das Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA-Gremium) und das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium).
Damit es jedoch nicht zu einer Überlastung des derzeitigen ANS-Gremiums kommt, sollte die Bewertung von Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffquellen und anderen…
Die Bezeichnung der drei betreffenden Gremien wird durch diese Verordnung daher wie folgt geändert: Das ANS-Gremium wird in „Gremium für…
Die technischen und wissenschaftlichen Veränderungen wirken sich vor allem auf die Arbeitsbelastung der Gremien aus. Insbesondere die Arbeitsbelastung des…
Daher ist es geboten, dieses Gremium durch zwei neue Gremien mit der Bezeichnung „Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte…
Seit 1999 haben der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss und später auch die durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die derzeit in dem für Pflanzengesundheit, Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände zuständigen wissenschaftlichen Gremium der Europäischen Behörde für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.