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Die Bezeichnung der drei betreffenden Gremien wird durch diese Verordnung daher wie folgt geändert: Das ANS-Gremium wird in „Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe“ umbenannt, das NDA-Gremium wird in „Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene“ umbenannt und das CEF-Gremium wird in „Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe“ umbenannt.
Daher ist es geboten, dieses Gremium durch zwei neue Gremien mit der Bezeichnung „Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte…
Mit Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden zehn Wissenschaftliche Gremien eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die…
Die technischen und wissenschaftlichen Veränderungen wirken sich vor allem auf die Arbeitsbelastung der Gremien aus. Insbesondere die Arbeitsbelastung des…
Damit es jedoch nicht zu einer Überlastung des derzeitigen ANS-Gremiums kommt, sollte die Bewertung von Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffquellen und anderen…
Folgender Buchstabe j wird angefügt: „j) das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und…
Buchstabe j erhält folgende Fassung: „j) das Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.