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Die technischen und wissenschaftlichen Veränderungen wirken sich vor allem auf die Arbeitsbelastung der Gremien aus. Insbesondere die Arbeitsbelastung des CEF-Gremiums wird in den kommenden Jahren aufgrund der Notwendigkeit einer Prüfung der anhängigen Anträge auf Aufnahme in die Unionsliste der Lebensmittelenzyme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates voraussichtlich zunehmen. Deshalb sollte die Bewertung von Aromastoffen, die derzeit vom CEF-Gremium durchgeführt wird, dem ANS-Gremium zugewiesen werden.
Die Bezeichnung der drei betreffenden Gremien wird durch diese Verordnung daher wie folgt geändert: Das ANS-Gremium wird in „Gremium für…
Damit es jedoch nicht zu einer Überlastung des derzeitigen ANS-Gremiums kommt, sollte die Bewertung von Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffquellen und anderen…
Mit Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden zehn Wissenschaftliche Gremien eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die…
Die Substanzen, die im Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe der Gruppe „chemisch definierte Aromastoffe“ zugeordnet sind und der Kategorie…
Daher ist es geboten, dieses Gremium durch zwei neue Gremien mit der Bezeichnung „Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte…
Bis zur Erstellung der Gemeinschaftsliste sollte dafür gesorgt werden, dass Aromastoffe, die nicht unter das in der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 vorgesehene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.