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Die Nettoauswirkungen insgesamt dieser Änderungen sollen 4 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt generieren. Dieser Anstieg sollte in Artikel 91 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 widergespiegelt werden; dieser sollte daher entsprechend angepasst werden.
Gemäß den Vorgaben in Artikel 7 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 und Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sind die…
Die Nettoauswirkungen – ob positiv oder negativ – der Anpassungen gemäß den Absätzen 1 und 3 dürfen insgesamt 4 Mrd. EUR nicht überschreiten.
Mit der Verordnung (EU) 2017/2305 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 geändert, unter anderem hinsichtlich der dem…
Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Mitteilung zufolge sollen die mit dem Beschluss (EU) 2015/2300 genehmigten Maßnahmen zur Vermeidung eines sich aus dem Rückgriff auf den Euro anstelle der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.