Erwägungsgrund 6 32017R2305Die Nettoauswirkungen insgesamt dieser Änderungen sollen 4 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt…
Erwägungsgrund 4 32015R0623VERORDNUNG (EU, Euratom) 2015/623 DES RATES vom 21. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32017R1123VERORDNUNG (EU, Euratom) 2017/1123 DES RATES vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
Art. 4 Abs. 2 32009D0755BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2009 betreffend die Annahme eines Beschlusses über die Finanzierung einer vorbereitenden Maßnahme im Bereich der Kontrollstellen im Jahr 2009 (2009/755/EG)
Änderungen der Zuweisungen für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme, die insgesamt 10 % des Höchstbeitrags der Gemeinschaft gemäß…
Art. 1 Nr. 11 Buchst. b 32017R2393VERORDNUNG (EU) 2017/2393 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial
Absatz 4 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Bei der Berechnung der Zahlungen nach Unterabsatz 1 ziehen die Mitgliedstaaten den Betrag ab, der erforderlich…
Art. 4 Abs. 2 32010D0249BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2010 betreffend die Annahme eines Beschlusses über die Finanzierung einer vorbereitenden Maßnahme im Bereich der Kontrollstellen im Jahr 2010 (2010/249/EU)
Änderungen der Zuweisungen für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme, die insgesamt 10 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 3 dieses…