Erwägungsgrund 1 32017R0238
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Benzophenone-3 als UV-Filter in einer Konzentration von bis zu 6 Gew.- % in Sonnenschutzmitteln und von bis zu 0,5 Gew.- % in allen Arten kosmetischer Mittel zum Schutz der Formulierung kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, abgesehen von möglichen kontakt- und photoallergischen Reaktionen.