Erwägungsgrund 2 32017R0238
Die derzeitige Höchstkonzentration von 10 Gew.- % für Benzophenone-3 als UV-Filter in kosmetischen Mitteln sollte folglich auf 6 Gew.- % gesenkt werden.
Die derzeitige Höchstkonzentration von 10 Gew.- % für Benzophenone-3 als UV-Filter in kosmetischen Mitteln sollte folglich auf 6 Gew.- % gesenkt werden.