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Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Benzophenone-3 als UV-Filter in einer Konzentration von bis zu 6 Gew.- % in Sonnenschutzmitteln und von bis zu 0,5 Gew.- % in allen Arten kosmetischer Mittel zum Schutz der Formulierung kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, abgesehen von möglichen kontakt- und photoallergischen Reaktionen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Nach einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) vom 22. Juli 2013, die am 22. April 2014 überarbeitet wurde , kann…
Die derzeitige Höchstkonzentration von 10 Gew.- % für Benzophenone-3 als UV-Filter in kosmetischen Mitteln sollte folglich auf 6 Gew.- % gesenkt werden.
Der SCCS wurde ersucht, eine Sicherheitsbewertung von Zinkoxid in Nanoform vorzunehmen. Er legte am 18. September 2012 eine Stellungnahme vor, auf die am 23.…
Der SCCS hat die Sicherheit des UV-Filters und Nanomaterials tris-biphenyl triazine bewertet. In seiner Stellungnahme vom 20. September 2011 gelangte er zu dem…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 15. Dezember 2015 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Methylisothiazolinon an. Der SCCS…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.