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Der SCCS stellte außerdem fest, dass die Verwendung von Benzophenon-3 als UV-Filter für den Verbraucher bis zu einer Höchstkonzentration von 2,2 % in Körpercremes, in Aerosolsprays und in Pumpsprays sicher ist, wenn keine zusätzliche Verwendung von Benzophenon-3 zu 0,5 % in derselben Formulierung zum Schutz der kosmetischen Formulierung erfolgt. Der Ausschuss kam ferner zu dem Schluss, dass in Fällen, in denen Benzophenon-3 ebenfalls zu 0,5 % in derselben Formulierung verwendet wird, der Gehalt an Benzophenon-3, der als UV-Filter verwendet wird, in Körpercremes, Aerosolsprays und Pumpsprays eine Konzentration von 1,7 % nicht überschreiten sollte.
Der SCCS kam ferner zu dem Schluss, dass Benzophenon-3 für den Verbraucher sicher ist, wenn es als UV-Filter verwendet wird, und zwar bis zu einer…
Auf der Grundlage der Sicherheitsbewertung und unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich der potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften von…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Angesichts der Stellungnahmen des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Benzophenon-3 und Octocrilen als UV-Filter in kosmetischen…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Die derzeitige Höchstkonzentration von 10 Gew.- % für Benzophenone-3 als UV-Filter in kosmetischen Mitteln sollte folglich auf 6 Gew.- % gesenkt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.