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Auf der Grundlage der Sicherheitsbewertung und unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich der potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften von Benzophenon-3 kam der SCCS in seiner Stellungnahme vom30./31. März 2021 zu dem Schluss, dass Benzophenon-3 für den Verbraucher nicht sicher ist, wenn es als UV-Filter bis zu der derzeitigen Höchstkonzentration von 6 % in Sonnenschutzmitteln verwendet wird, und zwar in Form von Körpercreme, Sonnenschutz-Aerosolspray oder -Pumpspray.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Der SCCS stellte außerdem fest, dass die Verwendung von Benzophenon-3 als UV-Filter für den Verbraucher bis zu einer Höchstkonzentration von 2,2 % in…
Der SCCS kam ferner zu dem Schluss, dass Benzophenon-3 für den Verbraucher sicher ist, wenn es als UV-Filter verwendet wird, und zwar bis zu einer…
Angesichts der Stellungnahmen des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Benzophenon-3 und Octocrilen als UV-Filter in kosmetischen…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2018 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.