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Eine Reihe von geringfügigen Aspekten hinsichtlich der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU) sollte ebenfalls geklärt werden, um die Terminologie der LAU-Listen und das Verfahren für ihre Übermittlung durch die Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) zu vereinfachen.
Die Kommission (Eurostat) veröffentlicht die Liste der LAU in dem dafür bestimmten Bereich ihrer Website zum 31. Dezember jedes Jahres.
Auf der LAU-Ebene werden folgende Typologien geschaffen: Wenn es mehr als eine LAU-Verwaltungsebene in einem Mitgliedstaat gibt, konsultiert die Kommission…
Daher sollten Bestimmungen über die Zulassung der Zahlstellen durch die Mitgliedstaaten und über die Einrichtung von Verfahren zur Erteilung der…
Damit sichergestellt ist, dass die mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates eingeführte Vereinfachung bezüglich Konsignationslagerregelungen ordnungsgemäß…
Um die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im Binnenmarkt zu erleichtern, muss das Ziel der Verwaltungsvereinfachung für alle Mitgliedstaaten…
Aus Gründen der Klarheit und der Kohärenz mit anderen einschlägigen Gesetzgebungsakten der Union sollten einige Begriffsbestimmungen präzisiert werden, und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.