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Um die Durchführung von Beratungs- und Ausbildungsdiensten durch die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Status als Begünstigter im Rahmen dieser Maßnahme auf diese Behörden ausgedehnt werden, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass der Dienstleistungserbringer von einer Stelle ausgewählt wird, die von diesen Behörden funktional unabhängig ist, und dass auf der Ebene der Anbieter der Beratung oder Ausbildung Kontrollen durchgeführt werden.
Ist die Verwaltungsbehörde auch ein Begünstigter im Sinne des operationellen Programms, ist bei der Organisation der Überprüfungen gemäß Absatz 4 Unterabsatz 1…
Derzeit sind verschiedene Behörden mit der Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditdienstleistern und Kreditkäufern in den Mitgliedstaaten betraut, und daher…
Ist die Verwaltungsbehörde zugleich Begünstigter im Rahmen des operationellen Programms, so ist mit den Vorkehrungen für die in den Absätzen 2, 3 und 4 des…
Um die Anwendung der vorliegenden Verordnung zu verbessern, sollten sowohl die Wirtschaftsteilnehmer als auch die Behörden geeignete Schulungen zu den aus…
Um den Antragstellern und insbesondere KMU Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung zu geben, sollten die Mitgliedstaaten für die…
Ist die Verwaltungsbehörde zugleich Begünstigter im Rahmen des operationellen Programms, so ist mit den Vorkehrungen für die in den Absätzen 2, 3 und 4 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.