Erwägungsgrund 22 32022R2472
Beihilfen, die andernfalls in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen würden, aber nicht transparent sind, sind stets bei der Kommission anzumelden. Die Kommission sollte die angemeldeten nicht transparenten Beihilfen insbesondere anhand der Kriterien prüfen, die in der Rahmenregelung von 2023 und den sonstigen einschlägigen Rahmenbestimmungen, Leitlinien, Mitteilungen und Bekanntmachungen festgelegt sind.