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In Anbetracht der praktischen und spezifischen Probleme, die die Harmonisierung der Zahlungsfristen für flächenbezogene Zahlungen zwischen dem EGFL und dem ELER aufgeworfen hat, sollte die Übergangszeit um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei flächenbezogenen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sollte es zur Sicherung der Liquidität der Landwirte jedoch weiterhin möglich sein, vor dem 16. Oktober Vorschüsse zu zahlen.
Zahlungen, die zwischen dem 16. Oktober und dem 31. Dezember 2006 für den derzeitigen Programmplanungszeitraum geleistet werden, können nur dann aus dem…
Um die Rechtssicherheit während des Übergangs zu gewährleisten, sollten bestimmte Ausgaben, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 getätigt werden, im…
Für die aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierte Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für Programme in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft in…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Union die Entwicklung des ländlichen Raums während des gesamten Übergangszeitraums weiter fördern sollte, sollten die…
Das Inkrafttreten des 11. EEF könnte sich über den 1. Januar 2014 hinaus verzögern. Es ist daher angebracht, aus Restmitteln und wieder freigegebenen Mitteln…
In Bezug auf die Regelungen für die Zahlung des Vorschusses aus dem ELER sollte klargestellt werden, dass weder die Verlängerung der aus dem ELER gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.