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Flächen, die abgeweidet werden können und in deren Fall Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht vorherrschen oder nicht vorhanden sind und die Beweidungspraktiken weder Tradition haben noch für die Erhaltung von Biotopen und Lebensräumen von Bedeutung sind, können in bestimmten Gebieten für die Weidewirtschaft dennoch relevant sein. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, diese Flächen in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder einem Teil davon als Dauergrünland auszuweisen.
Als Dauergrünland im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gelten auch Flächen, die abgeweidet werden können und einen…
Dauergrünland sind, wenn Gras und andere Grünfutterpflanzen in Weidegebieten traditionell nicht vorherrschen oder nicht vorkommen, auch Flächen, die mit anderen…
Bestimmte Sträucher oder Bäume, die nicht direkt von Tieren abgeweidet werden, können dennoch der Erzeugung von Futtermitteln dienen. Die Mitgliedstaaten…
dort, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht in Weidegebieten vorherrschen oder dort nicht vorkommen, Flächen, die abgeweidet werden können, als…
Um der Vielfalt landwirtschaftlicher Systeme innerhalb der Union gerecht zu werden, sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, das Umpflügen, das aus…
Zwecks Straffung der geltenden Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ausweisung von im Umweltinteresse genutzten Flächen nach Artikel 46 Absatz 4 Buchstaben a und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.