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Während die Vertragsparteien bei Verträgen über die Lieferung von Rohmilch die Bestandteile dieser Verträge frei aushandeln können, wurde den Mitgliedstaaten, die die Verwendung von Verträgen zwingend vorschreiben, die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Vertragsklauseln vorzuschreiben, insbesondere betreffend die Mindestlaufzeit. Damit die Vertragsparteien vertragliche Klarheit bezüglich der Liefermengen und Preise schaffen können, sollten die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit haben, die Parteien dazu zu verpflichten, eine Beziehung bezüglich des Zusammenhangs zwischen einer Liefermenge und dem Preis für diese Lieferung zu vereinbaren.
beschließt ein Mitgliedstaat, dass Erstankäufer von Rohmilch gemäß Absatz 1 ein schriftliches Angebot für einen Vertrag mit einem Landwirt zu unterbreiten…
Sämtliche Bestandteile von Verträgen über Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die von Erzeugern, Abholern, verarbeitenden Betrieben oder…
Da es keine Rechtsvorschriften der Union über förmliche schriftliche Verträge gibt, können die Mitgliedstaaten beschließen, im Rahmen ihres nationalen…
Obgleich der Einsatz förmlicher schriftlicher Verträge im Milchsektor Gegenstand gesonderter Bestimmungen ist, könnte der Einsatz dieser Verträge auch die…
Die Verwendung von Verträgen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse kann dabei helfen, das Verantwortungsgefühl der Akteure zu stärken und ihr Bewusstsein für die…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Nutzen Mitgliedstaaten die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Möglichkeiten nicht, so kann ein Erzeuger, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.