Erwägungsgrund 148 32013R1308
Um zu vermeiden, dass die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachteilige Auswirkungen auf den Unionsmarkt haben könnten, oder um dem entgegenzuwirken, sind auf die Einfuhren dieser Erzeugnisse zusätzliche Zölle zu entrichten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.