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Um dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, die Kollektivvereinbarungen und Beschlüsse zur vorübergehenden Stabilisierung der betreffenden Sektoren in Zeiten schwerer Ungleichgewichte auf den Märkten ermöglichen, wirksam und rechtzeitig durchgeführt werden können, sollten die Möglichkeiten zur Ergreifung solcher kollektiven Maßnahmen auf Landwirte und deren Vereinigungen ausgeweitet werden. Außerdem sollten derartige vorübergehende Maßnahmen nicht länger als letztes Mittel genehmigt werden; vielmehr könnten sie eine Ergänzung des Handelns der Union im Bereich der öffentlichen Intervention, der privaten Lagerhaltung und der im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Aussicht genommenen außergewöhnlichen Maßnahmen darstellen.
Um gegen zeitlich befristete schwere Marktungleichgewichte vorzugehen, können spezifische Kategorien gemeinsamer Maßnahmen privater Marktteilnehmer als…
Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, bestimmte Maßnahmen zu erlassen, um die Anpassung des Angebots an die Markterfordernisse zu erleichtern, was zur…
Um dafür zu sorgen, dass die Organisationen landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe oder Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen Artikel 209 der…
Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, die sich auf eine oder mehrere Regionen der Union beziehen, nicht aber auf die Union als Ganzes, können sich jedoch als…
Da es angebracht ist, den Sektor Milch und Milcherzeugnisse bei seinem Übergang infolge des Auslaufens der Quotenregelung weiter zu unterstützen und diesen…
Um ein Marktgleichgewicht zu erzielen und die Marktpreise zu stabilisieren, kann es notwendig sein, Beihilfen für die private Lagerung von bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.