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Um dafür zu sorgen, dass die Organisationen landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe oder Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen Artikel 209 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wirksam nutzen, sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, die Kommission um eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit von Vereinbarungen zwischen Organisationen landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe oder Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit den Zielen des Artikels 39 AEUV zu ersuchen.
Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen gemäß den Artikeln 152 bzw. 156 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, die von einem…
In Absatz 2 wird nach Unterabsatz 1 folgender Unterabsatz eingefügt: „Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe, Vereinigungen von landwirtschaftlichen…
Eine besondere Herangehensweise ist in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe oder Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen zulässig, soweit sie…
Die Erzeugerorganisationen und ihre Vereinigungen können eine nützliche Rolle bei der Bündelung des Angebots, der Verbesserung der Vermarktung, der Planung und…
Diese Verordnung sollte für alle in Anhang I des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)…
Um dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, die Kollektivvereinbarungen und Beschlüsse zur vorübergehenden Stabilisierung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.