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Die Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Möglichkeit, Mittelbindungen in Jahrestranchen zu unterteilen, ausschließlich bei der Genehmigung mehrjähriger Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen, bei Überwachungsprogrammen hinsichtlich des Nachweises von Schädlingen und bei Programmen für die Schädlingsbekämpfung in Regionen in äußerster Randlage der Union vor. Im Interesse der Vereinfachung und zum Abbau des Verwaltungsaufwands sollte diese Möglichkeit auf die anderen in der genannten Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ausgeweitet werden.
Ungeachtet der Absätze 1 bis 4 können Mittelbindungen für Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, in Jahrestranchen erfolgen.
In Bezug auf Mitgliedstaaten und Zonen, für die ein Tilgungs- oder Überwachungsprogramm für eine oder mehrere der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 8 Absatz 1…
Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt, dass Finanzhilfen für Maßnahmen gegen Schädlinge gewährt werden können, wenn…
In Finanzierungsbeschlüssen zur Genehmigung von Mehrjahresprogrammen kann vorgesehen werden, dass mehrjährige rechtliche Verpflichtungen in Form von…
Sämtliche in Absatz 4 genannten grenzübergreifenden und die Meeresbecken betreffenden, von der Kommission gebilligten Programme werden eingestellt, oder die…
Mit dieser Verordnung soll ermöglicht werden, die verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.