Art. 16 Abs. 2 32017R2394Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit
Die von dem weitverbreiteten Verstoß oder dem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension betroffenen zuständigen Behörden koordinieren die Ermittlungs- und…
Art. 23 Abs. 1 Buchst. b 32017R2394Rolle des Koordinators
er koordiniert und verfolgt die von den betroffenen zuständigen Behörden gemäß dieser Verordnung ergriffenen Ermittlungsmaßnahmen;