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Die betroffenen zuständigen Behörden sollten im Rahmen ihrer Zuständigkeit die erforderlichen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. Allerdings beschränken sich die Auswirkungen von weitverbreiteten Verstößen oder weitverbreiteten Verstößen mit Unions-Dimension nicht auf einen einzigen Mitgliedstaat. Daher ist es erforderlich, dass die zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um diese Verstöße zu bekämpfen und ihre Einstellung oder Untersagung zu bewirken.
Die von dem weitverbreiteten Verstoß oder dem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension betroffenen zuständigen Behörden stellen sicher, dass alle…
Die betroffenen zuständigen Behörden sollten ihre Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen einer koordinierten Aktion abstimmen, um wirksam gegen den…
Die Beteiligung jeder zuständigen Behörde an einer koordinierten Aktion, insbesondere an den Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen, die eine zuständige…
Die betroffenen zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen ergreifen, um die Einzelheiten eines weitverbreiteten Verstoßes oder eines…
Die von dem weitverbreiteten Verstoß oder dem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension betroffenen zuständigen Behörden, die an einer koordinierten Aktion…
Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2017/2394 ergreifen die von der koordinierten Aktion betroffenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.