Erwägungsgrund 16 32017R2394
Sanktionen für Verstöße gegen das Verbraucherrecht stellen einen erheblichen Teil des Durchsetzungssystems dar, da sie direkte Auswirkungen auf den Abschreckungsgrad der behördlichen Durchsetzung haben. Da die grenzüberschreitende Dimension eines Verstoßes im Rahmen nationaler Sanktionssysteme nicht immer berücksichtigt werden kann, sollten die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Mindestbefugnisse auch die Befugnis haben, Sanktionen für Verstöße nach dieser Verordnung zu verhängen. Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, ein neues Sanktionssystem für Verstöße nach dieser Verordnung vorzusehen. Stattdessen sollten sie den zuständigen Behörden vorschreiben, das geltende System für gleichartige Verstöße im Inland möglichst unter Berücksichtigung des Umfangs und der Reichweite des betreffenden Verstoßes anzuwenden. Angesichts der Ergebnisse des Berichts der Kommission über den Eignungstest des Verbraucher- und Marketingrechts, könnte es als erforderlich angesehen werden, die Sanktionen bei Verstößen gegen das Verbraucherrecht der Union zu verstärken.