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Die Durchführung und die Ausübung von Befugnissen in Anwendung dieser Verordnung sollten ferner mit dem Recht der Union und nationalem Recht vereinbar sein, insbesondere mit den geltenden Verfahrensgarantien und den Grundsätzen bezüglich der Grundrechte. Den Mitgliedstaaten sollte es weiterhin freigestellt sein, in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht in ihrem nationalen Recht Bedingungen und Beschränkungen für die Ausübung der Befugnisse festzulegen. Ist zum Beispiel für das Betreten der Räumlichkeiten von natürlichen und juristischen Personen nach nationalem Recht die vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde des betreffenden Mitgliedstaats erforderlich, so sollte die Befugnis des Zugangs zu diesen Räumlichkeiten nur nach Erlangung einer solchen vorherigen Genehmigung ausgeübt werden.
Die zuständigen Behörden müssen in Einklang mit nationalem Recht und der Charta die Möglichkeit haben, sich Zugang zu den Räumlichkeiten natürlicher und…
Beinhaltet ein Amtshilfeersuchen die Erlangung des Zugangs zu Räumlichkeiten einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich…
Zur Aufdeckung von Verstößen gegen diese Verordnung müssen die zuständigen Behörden in Einklang mit einzelstaatlichem Recht die Möglichkeit haben, sich Zugang…
Obgleich in dieser Verordnung ein Mindestmaß an Befugnissen festgelegt wird, die die zuständigen Behörden haben sollten müssen diese Befugnisse im Rahmen eines…
In dieser Richtlinie wird ein Mindestmaß an Befugnissen festgelegt, die die zuständigen Behörden haben sollten, doch sind diese Befugnisse im Rahmen eines…
In dieser Richtlinie wird ein Mindestmaß an Befugnissen festgelegt, die die zuständigen Behörden haben sollten, und diese Befugnisse müssen im Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.