Erwägungsgrund 10 32017R2394
Die zuständigen Behörden sollten die Möglichkeit haben, die Vorlage aller relevanten Auskünfte von allen öffentlichen Behörden, Stellen oder Agenturen in ihrem Mitgliedstaat oder allen natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich beispielsweise Zahlungsdienstleistern, Internetdienstanbietern, Telekommunikationsbetreibern, Registern und Registrierungsstellen für Domainnamen und Anbietern von Hostdiensten, anzufordern, um festzustellen, ob ein Verstoß nach dieser Verordnung stattgefunden hat oder gerade stattfindet.