Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist von entscheidender Bedeutung, soweit es als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung erforderlich ist, dass die Mitgliedstaaten einander und die Kommission über ihre Tätigkeiten zum Schutz der Verbraucherinteressen informieren, dazu gehören ihre Unterstützung der Tätigkeiten von Verbraucherverbänden, ihre Unterstützung der Tätigkeiten von Stellen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständig sind, und ihre Unterstützung des Zugangs der Verbraucher zum Recht. Die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam Informationen über die Verbraucherpolitik in den genannten Bereichen in Zusammenarbeit mit der Kommission austauschen können.
Verbraucherorganisationen spielen eine wesentliche Rolle bei der Information der Verbraucher über ihre Rechte, bei ihrer Aufklärung und beim Schutz ihrer…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen unterstützen, mit denen die Aufklärung besonders schutzbedürftiger Verbraucher gefördert wird, indem diesen Verbrauchern…
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Einrichtung beziehungsweise den Ausbau angemessener und wirksamer Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für die…
Verbraucherorganisationen und gegebenenfalls Unternehmerverbänden sollte gestattet sein, den zuständigen Behörden vermutete Verstöße nach dieser Verordnung zu…
Die Mitgliedstaaten sollten miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um Transparenz und gegenseitiges Vertrauen zu verbessern und die Kriterien für…
Um die ordnungsgemäße Durchführung dieser Verordnung sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten benannte Stellen, Europäische Verbraucherzentren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.