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Diese Verordnung berührt nicht die sektoralen Rechtsvorschriften der Union über die Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden oder die geltenden sektoralen Rechtsvorschriften der Union über Ausgleichszahlungen an Verbraucher für Schäden, die aus Verstößen gegen diese Rechtsvorschriften herrühren. Diese Verordnung lässt außerdem andere, in den sektoralen Rechtsvorschriften der Union vorgesehene Kooperationssysteme und -netze unberührt. Diese Verordnung fördert die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen dem Verbraucherschutznetz und den Netzen der durch die sektoralen Rechtsvorschriften der Union geschaffenen Regulierungsstellen und -behörden. Diese Verordnung lässt die Anwendung von Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in den Mitgliedstaaten unberührt.
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in den Mitgliedstaaten,…
Diese Verordnung berührt nicht die geltenden Unionsvorschriften über die Befugnisse der durch die sektoralen Rechtsvorschriften der Union geschaffenen…
Diese Verordnung gilt unbeschadet der Vorschriften der Mitgliedstaaten, durch die im Einklang mit dem Unionsrecht einseitige Handlungen oder unlautere…
Die vorliegende Verordnung sollte Rechtsakte der Europäischen Union über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen unberührt lassen, insbesondere die…
Diese Richtlinie zielt nicht darauf ab, die Vorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, der gerichtlichen Zuständigkeit oder der Anerkennung und…
Diese Verordnung gilt unbeschadet des Unionsrechts über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Die Einhaltung dieser Verordnung ist nicht dahingehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.