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Um die Transparenz im Zusammenhang mit EFSI-Vorhaben zu steigern, sollte der Investitionsausschuss in seinen öffentlich zugänglichen Entscheidungen erläutern, aus welchen Gründen er der Auffassung ist, dass ein bestimmtes Vorhaben von der EU-Garantie erfasst werden sollte, und dabei besonders auf die Erfüllung des Kriteriums der Zusätzlichkeit eingehen. Die Bewertungsmatrix der Indikatoren sollte veröffentlicht werden, sobald ein Vorhaben im Rahmen der EU-Garantie unterzeichnet wird. Die Veröffentlichung sollte keine sensiblen Geschäftsinformationen enthalten.
Der Investitionsausschuss entscheidet über den Einsatz der EU-Garantie gemäß dieser Verordnung, einschließlich der in Anhang II festgelegten…
Die Bewertungsmatrix sollte strikt im Einklang mit dieser Verordnung und mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1558 der Kommission und dem dazugehörigen…
Der Investitionsausschuss sollte Beschlüsse über den Einsatz der EU-Garantie für potenzielle Vorhaben und für die Geschäfte mit nationalen Förderbanken oder…
Um die Sichtbarkeit der EU-Garantie zu steigern, sollten die EIB und der EIF sicherstellen, dass die Endbegünstigten, und unter anderem auch KMU, Kenntnis von…
Der EFSI sollte eine Zusätzlichkeit dadurch gewährleisten, dass er dazu beiträgt, Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen auszugleichen, und…
In Fällen, in denen die Verwirklichung eines durchführbaren Vorhabens durch angespannte Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verhindert würde oder in denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.