Erwägungsgrund 46 32021R0947
Zivilgesellschaftliche Organisationen umfassen ein breites Spektrum von Akteuren mit vielfältigen Rollen und Aufgabenstellungen, zu denen alle nichtstaatlichen, gemeinnützigen, unabhängigen und gewaltfreien Organisationen zählen, in denen Menschen sich zusammenschließen, um gemeinsame politische, kulturelle, religiöse, ökologische, soziale oder wirtschaftliche Ziele und Ideale zu verfolgen. Sie sind auf der örtlichen, nationalen, regionalen bis hin zur internationalen Ebene aktiv und umfassen formale und informelle Organisationen in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum. Die Union schätzt die Vielfalt und die Besonderheiten von Organisationen der Zivilgesellschaft und arbeitet mit rechenschaftspflichtigen und transparenten Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, die ihr Eintreten für nachhaltige Entwicklung und für die Grundwerten Frieden, Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde teilen.Zivilgesellschaftliche Organisationen sollten zur Verfolgung der Werte, Interessen und Ziele der Union im Rahmen des Instruments Unionsunterstützung erhalten. Sie sollten angemessen konsultiert werden und rechtzeitig Zugang zu einschlägigen Informationen haben, damit sie sich bei Prozessen der Gestaltung, Durchführung und entsprechenden Überwachung von Programmen angemessen einbringen und sinnvoll mitwirken können. Organisationen, wie der Europäische Demokratiefonds, die sich weltweit für Demokratie, freie Wahlen, die Zivilgesellschaft, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit einsetzen, sowie zivilgesellschaftliche Wahlbeobachtungsorganisationen und deren europäische und sonstige regionale und globale Plattformen sollten im Rahmen des Instruments bei ihren Aufgaben unterstützt werden.