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Es ist unerlässlich, eine allgemeine und sektorenübergreifend gültige Definition des Begriffs der STS-Verbriefung auf der Grundlage der bestehenden Kriterien, sowie auf der Grundlage der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) und der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) am 23. Juli 2015 angenommenen Kriterien für einfache, transparente und vergleichbare Verbriefungen im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen bei Verbriefungen und insbesondere auf der Grundlager der am 7. Juli 2015 von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Finanzaufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde — EBA) veröffentlichten Stellungnahme zu einer Europäischen Rahmenregelung für in Frage kommende Verbriefungen festzulegen.
eine einfache, transparente und standardisierte (STS-) Verbriefung, die im Einklang mit den Kriterien und Bedingungen der Artikel 20, 21 und 22 der Verordnung…
Die Schaffung eines stärker risikoorientierten Aufsichtsrahmens für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised“, „STS“)…
Im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten…
Diese Verordnung legt einen allgemeinen Rahmen für Verbriefungen fest. Sie definiert den Begriff Verbriefung und legt Anforderungen in Bezug auf…
Die Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnung „einfache, transparente und standardisierte“ („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefung…
Wie von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.