Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Umsetzung der STS-Kriterien in der gesamten Union sollte nicht zu unterschiedlichen Vorgehensweisen führen. Unterschiedliche Vorgehensweisen würden potenzielle Hemmnisse für grenzüberschreitend tätige Anleger schaffen, da diese sich mit den Einzelheiten der Rechtsrahmen der Mitgliedstaaten befassen müssten und auf diese Weise das Vertrauen in die STS-Kriterien ausgehöhlt würde. Die EBA sollte daher Leitlinien ausarbeiten, um ein unionsweit einheitliches und kohärentes Verständnis der STS-Anforderungen sicherzustellen, damit mögliche Auslegungsfragen behandelt werden. Mit einer solchen einheitlichen Auslegungsquelle könnte die Übernahme der STS-Kriterien durch Originatoren, Sponsoren und Anleger erleichtert werden. Auch die ESMA sollte bei der Behandlung möglicher Auslegungsprobleme eine aktive Rolle spielen.
Um bei der Umsetzung der STS-Kriterien unterschiedliche Vorgehensweisen zu verhindern sollten die drei Europäischen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit und die der…
Um die Verfahren für Anleger, Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften zu erleichtern, sollte der Kommission gleichfalls die Befugnis…
Die EBA sollte bei der Ausarbeitung von Leitlinien, Entwürfen technischer Regulierungsstandards und Entwürfen technischer Durchführungsstandards gemäß dieser…
Es ist unerlässlich, eine allgemeine und sektorenübergreifend gültige Definition des Begriffs der STS-Verbriefung auf der Grundlage der bestehenden Kriterien,…
Die Schaffung eines stärker risikoorientierten Aufsichtsrahmens für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised“, „STS“)…
Um den kontinuierlichen, einfachen und kostenfreien Zugang der Anleger zu verlässlichen Informationen über die Verbriefungen zu erleichtern und um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.