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Die zuständigen Behörden sollten ihre Aufsichtstätigkeit eng untereinander abstimmen und eine kohärente Entscheidungspraxis insbesondere in Fällen von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung gewährleisten. Handelt es sich bei der Zuwiderhandlung um eine unrichtige oder irreführende Meldung, so sollte die zuständige Behörde, die diese Zuwiderhandlung festgestellt hat, auch die Europäischen Aufsichtsbehörden und die jeweils zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten hiervon unterrichten. Besteht Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden, so sollte(n) die ESMA und gegebenenfalls der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden ihre verbindlichen Vermittlungsbefugnisse ausüben.
Die zuständigen Behörden stimmen ihre Aufsichtstätigkeit eng untereinander ab, um Verstöße gegen diese Verordnung festzustellen und ihnen abzuhelfen, bewährte…
Im Falle einer Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über eine Bewertung, Maßnahme oder eine Unterlassung einer zuständigen Behörde…
Bei Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über eine Bewertung, Maßnahme oder Unterlassung einer der zuständigen Behörden in einem…
Im Falle einer Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über eine Bewertung, Maßnahme oder Unterlassung einer zuständigen Behörde in…
Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander und mit der ESMA für die Zwecke dieser Verordnung zusammen. Sie tauschen Informationen unverzüglich aus und…
Stellt eine zuständige Behörde fest oder hat sie Grund zu der Annahme, dass eine Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere der Anforderungen nach den Artikeln 6…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.